Allgemeine Geschäftsbedingungen                                             Stand 1.März 2006

der G&U Gesundheit und Umwelt  (im folgenden G&U genannt)

1. Geltungsbereich der AGB

Diese allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle zwischen der G&U und ihren Kunden abgeschlossenen Verträge sowie alle sonstigen Rechte und Pflichten, die im Rahmen der Geschäftsverbindung entstehen. Mit Annahme unseres Angebotes erkennt der Kunde diese Bedingungen an, und zwar auch, soweit sie mit seinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise in Widerspruch stehen.

Abweichende, zusätzliche oder entgegenstehende AGB unserer Kunden gelten nicht, selbst wenn der Kunde auf die alleinige Geltung seiner AGB verweist und diesem seitens G&U nicht ausdrücklich widersprochen wird.

2. Auftragserteilung

Angebote sind – sofern nicht ausdrücklich als verbindlich ausgewiesen - freibleibend.

Aufträge mit einem Nettowarenwert über 100 € sowie Bestellungen per Nachnahme bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch G&U. Der Bestätigung steht gleich die Zusendung einer Rechnung bzw. die  Versendung der Ware.

Mündliche Vereinbarungen sind - vorbehaltlich schriftlicher Bestätigung - unwirksam.

3. Vergütungs- und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, in Euro.

Die Lieferung erfolgt nur gegen Vorkasse oder Nachnahme. Rechnungen sind zahlbar ohne Abzug innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab Rechnungsdatum (bei Nachnahme sofort zzgl. der Nachnahmegebühr), sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Schecks oder Wechsel werden nicht angenommen.

Die Zahlungen sind ohne Abzug und spesen- und kostenfrei mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an die auf der Rechnung angegebenen Konten einzuzahlen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die vorbehaltlose Gutschrift auf dem Konto maßgeblich.

Angemessene Anzahlungen können verlangt und/oder Teilleistungen entsprechend den bereits erbrachten Leistungen können berechnet werden. Teilrechnungen müssen nicht als solche bezeichnet sein. Der Erhalt einer Rechnung bedeutet nicht, dass G&U den Auftrag damit vollständig abgerechnet hat.

Beanstandungen der Rechnungen der G&U sind innerhalb einer Ausschlussfrist von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung schriftlich begründet mitzuteilen.

Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, stellt der Kunde seine Zahlungen ein oder gerät er in Annahmeverzug oder in Vermögensverfall, werden alle offenen Rechnungsbeträge sofort fällig. Zur Fälligstellung ist G&U auch berechtigt, wenn G&U Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden erheblich zu mindern geeignet sind.

Im Verzugsfalle ist G&U  berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten und Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen auch nach einer Nachfrist nicht nach, ist G&U berechtigt, die Geschäftsbeziehung aus wichtigem Grund zu kündigen und einen pauschalierten Schadensersatz von 40 % der noch nicht erbrachten Leistungen zu verlangen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Schaden in dieser Höhe nicht entsteht.

Stehen G&U gegenüber dem Kunden mehrere Forderungen zu, bestimmt G&U, auf welche Schuld die Zahlung angerechnet wird. Eine Rückbehaltung des Rechnungsbetrages oder eine Aufrechnung gegen den Rechnungsbetrag wegen erfolgter Mängelrüge oder einer Gegenforderung ist ausgeschlossen, es sei denn, dass Gegenforderungen rechtskräftig festgestellt oder von G&U schriftlich anerkannt wurden.

Mehrere Auftraggeber haften als Gesamtschuldner.

4. Erfüllungsort

Erfüllungsort für Zahlungen und Leistungen ist für beide Vertragsparteien Remlingen.

Bei Lieferung des Vertragsgegenstandes an einen anderen Ort behalten wir uns die Entscheidung über Versendungsform (Transportweg und Transportmittel) vor. Die Beförderungsgefahr und -kosten trägt der Kunde. Diese sind abhängig von der Versandart, der Zahlungsart, dem Gewicht und dem Versandziel. Sie werden auf der Rechnung gesondert ausgewiesen. Der Versand erfolgt – wenn nicht anders vom Kunden bestimmt – versichert.

Teillieferungen sind zulässig. Nachlieferungen bei Teillieferungen, die durch die G&U veranlasst werden, erfolgen versandkostenfrei. Bei speziellen Kundenwünschen zur Aufteilung der Lieferung, werden zusätzlich die Versandkosten für jede Teillieferung berechnet.

Der Kunde ist verpflichtet, den Vertragsgegenstand sofort zu prüfen und evtl. erkennbare Mängel unverzüglich schriftlich der G&U zu melden. Werden  Mängel nicht rechtzeitig angezeigt, gilt die Ware als genehmigt.

5. Fristen, Termine

Die von der G&U angegebenen Leistungstermine sind - wenn nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart – unverbindlich.

Ist ein fester Termin verbindlich vereinbart, entstehen Ansprüche aus Nichteinhaltung einer Frist erst, wenn eine Nachfrist von mindestens zwei Wochen per Einschreiben gesetzt ist und auch die Nachfrist nicht eingehalten ist.
Kann G&U  innerhalb dieser Nachfrist ihrer Verpflichtung nicht nachkommen, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.

Für Leistungsverzögerungen, die außerhalb des Einwirkungsbereiches der G&U liegen, insbesondere, aber nicht ausschließlich, bei höherer Gewalt, Arbeitskampf, Materialausfall, Brand, kann die G&U nicht haftbar gemacht werden. Dies gilt auch, wenn die Störung bei Lieferanten oder Unterlieferanten auftritt.

Bei nicht zu vertretender Unmöglichkeit ist die G&U zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. In diesem Fall wird der Besteller unverzüglich darüber informiert, dass die bestellte Ware nicht zur Verfügung steht. Der bereits bezahlte Kaufpreis wird unverzüglich erstattet.

6. Leistungsmodalitäten und Mitwirkungspflichten des Kunden

Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet G&U nur die vertraglich fest definierten Leistungen. G&U ist berechtigt, Leistungen auf Dritte zu übertragen.

7. Eigentumsvorbehalt

Der Vertragsgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher, aus welchem Rechtsgrund auch immer bereits entstandenen, Forderungen der G&U gegen den Kunden in Haupt- und Nebensache Eigentum der G&U. Der Kunde ist zur Verfügung über die unter dem Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen nicht befugt und verpflichtet, diese pfleglich zu behandeln. Im Falle Verarbeitung oder Verbindung unserer Leistungen mit einer G&U nicht gehörenden Sache erwirbt G&U im Verhältnis des Rechnungswertes Miteigentum an der Gesamtsache. Bei Pfändungen oder Beschlagnahmen hat der Kunde G&U unverzüglich schriftlich zu unterrichten und hat Dritte auf den Eigentumsvorbehalt zugunsten G&U unverzüglich in geeigneter Form hinzuweisen.

Aus Weiterverkauf oder sonstigem Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehende Forderungen tritt der Kunde vollumfänglich an die G&U ab.

8. Haftungsbeschränkung und Schadensersatz

Für Beschädigungen oder Zerstörungen von Gegenständen des Kunden als Folge einer sachgerechten Durchführung unserer Leistung leisten wir keinen Ersatz.

Schadensersatzansprüche gegen G&U (einschließlich deren Erfüllungsgehilfen) - gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen, Verzug, Gewährleistung, Verletzung der Fehlerbeseitigungspflicht oder sonstige positive Vertragsverletzung, Unmöglichkeit, unerlaubte Handlung) - sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde und es sich nicht um Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit von Personen bzw. die Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz (unabdingbare Gesetzesvorschriften) handelt. Dies gilt auch für die persönliche Haftung der Beteiligten.

Die Haftung für mittelbare Schäden ist gleichfalls ausgeschlossen.

Schadensersatzansprüche werden begrenzt auf den dreifachen Betrag des Auftragswertes. Von Ansprüchen Dritter hat der Kunde G&U freizustellen.

Unabhängig davon ist der Kunde verpflichtet, die üblichen Versicherungen gegen unmittelbare oder mittelbare Schäden abzuschließen.

9. Gewährleistung

G&U garantiert für einen Zeitraum von 12 Monaten ab Gefahrübergang (dem Tag der Lieferung bzw. der Abnahme), dass der Vertragsgegenstand im Wesentlichen frei von Herstellungsfehlern ist. Die Gewährleistung beschränkt sich auf diese Leistungen sowie auf den Vertragsgegenstand und evtl. zugehöriger schriftlicher Materialien; insbesondere übernimmt G&U  keine Gewähr für das tatsächliche Erreichen des angestrebten Vertragsziels.

Mängelansprüche setzen voraus, dass die empfangene Ware auf Vollständigkeit, Transportschäden, offensichtliche Mängel, Beschaffenheit und deren Eigenschaften untersucht und diese sofort nach Erhalt der Ware schriftlich gerügt wurden.

Treten bei vertragsmäßiger Nutzung Fehler auf, hat der Kunde diese unverzüglich, in nachvollziehbarer Form, unter Angabe der für die Fehlererkennung zweckdienlichen Informationen schriftlich zu melden. Er hat G&U im Rahmen des Zumutbaren bei der Beseitigung von Fehlern zu unterstützen.

Im Fall einer berechtigten Mängelrüge behalten wir uns vor, Nachbesserungen durchzuführen bzw. im Falle des endgültigen Scheiterns der Nachbesserung nach Wahl des Kunden das Recht auf Wandelung oder Minderung einzuräumen. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.

Ein Recht auf Wandelung oder Minderung hat der Kunde nur, wenn sich ein Mangel für das gesamte Leistungsbild als erheblich und wesentlich erweisen sollte.

Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Fehlern, die auf äußere Einflüsse, nicht vereinbarungsgemäßem Gebrauch (z.B. fehlerhafte oder unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von Sicherheitshinweisen oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung) oder sonstige vom Kunden zu vertretende Umstände zurückgehen oder dem Kunden bei Abnahme bekannt waren, von ihm aber erst danach geltend gemacht wurden. Bei einer Veränderung des Vertragsgegenstandes seitens des Kunden erlischt der Anspruch auf Gewährleistung sofort. Jede weitere Gewährleistung, insbesondere dafür, dass das Produkt für die Zwecke des Kunden geeignet ist, sowie für direkte oder indirekt verursachte Schäden (z. B. Gewinnverluste, Betriebsunterbrechung), sind ausdrücklich ausgeschlossen.

G&U behält sich vor, jederzeit  Änderungen am Vertragsgegenstand vorzunehmen, sofern die Leistungsfähigkeit nicht verschlechtert wird.

Die Gewährleistungsfrist für Nachbesserungen und Ersatzleistungen bestimmt sich nach der Gewährleistungsfrist gemäß Abs. 2  dieses Abschnitts.  Rechte des Kunden wegen gesetzlicher Mängelansprüche verjähren, soweit gesetzlich zulässig, in einem Jahr ab Ablieferung der Ware.

10. Patent- und Urheberrechte

Soweit im Zuge der Durchführung der vertragsgemäßen Leistung durch G&U schutzwürdige Ergebnisse entstehen, stehen diese G&U zu. G&U räumt dem Kunden hieran ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ein, soweit dies nach dem vertraglich vorausgesetzten Zweck erforderlich ist. Weitere Rechte werden ausdrücklich nicht übertragen, insb. ist der Kunde nicht zu Veränderungen oder zur irgend gearteten Nutzung außerhalb seines Geschäftsbetriebes berechtigt. Ohne unsere schriftliche Einwilligung dürfen sie Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Des Weiteren dürfen die Copyright-Vermerke weder verändert noch entfernt werden. Alle nicht ausdrücklich gewährten Nutzungsrechte verbleiben bei  G&U.

G&U erhält ein kostenloses, nichtausschließliches Nutzungsrecht an allen während der Vertragsdurchführung hervorgebrachten Urheber und/oder Schutzrechten, an denen der Kunde als Miturheber beteiligt ist. G&U kann diese ungehindert an der Bearbeitung weiterer Aufträge Dritter einsetzen.

Für die Verletzung etwaiger Patent- oder sonstigen Schutzrechte kann G&U nicht haftbar gemacht werden.

11. Datenschutz und Vertraulichkeit

Der Kunde willigt ein, dass seine personenbezogenen Daten unter Beachtung des Datenschutzgesetzes zur Erfüllung des Geschäftszweckes von G&U erhoben, verarbeitet und genutzt werden. G&U gibt keine personenbezogenen Kundendaten an Dritte weiter, ausgenommen an Dienstleistungspartner, die zur Bestellabwicklung die Übermittlung von Daten erfordern.

Der Kunde hat ein Recht auf Auskunft sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten. Sofern einer Löschung gesetzliche oder vertragliche Aufbewahrungspflichten oder sonstige gesetzliche Gründe entgegenstehen, werden die Daten gesperrt.

G&U  und der Kunde verpflichten sich gegenseitig, nicht allgemein bekannte kaufmännische und technische Einzelheiten, die ihnen durch die Geschäftsbeziehungen bekannt werden, geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise unberechtigt zu verwerten. Die Unterlagen, Zeichnungen und andere Informationen, die der andere Vertragspartner aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält, darf dieser nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen.

Die Vertraulichkeit erstreckt sich nicht oder nicht mehr auf Informationen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bereits im Besitz der Öffentlichkeit waren oder in Folge von späteren Publikationen oder dergleichen in den  Besitz der Öffentlichkeit gelangen oder – ohne unmittelbar vom Kunden zu stammen -  bereits zum Zeitpunkt des Abschlusses im Besitz von G&U waren bzw. G&U von anderer Seite bekannt gemacht werden. Sie erlischt außerdem 5 Jahre nach Auftragsbeendigung.

Von Informationen, die G&U zur Einsicht überlassen und die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, darf G&U Kopien zu seinen Akten nehmen.

12.  Sonderanfertigungen

Der Rücktritt vom Erwerb eines eigens anzufertigenden Produkts oder einer eigens anzufertigenden Produktvariante verpflichtet den Kunden zur Erstattung der bis zum Zeitpunkt des Rücktritts bereits entstandenen Kosten zuzüglich  pauschalierten Schadensersatzes von 40 % der noch nicht erbrachten Leistungen.

13.  Ergänzende Regelungen bei Fernabsatz

Holt der Kunde die Ware in den Räumlichkeiten der G&U ab, geht die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Beschädigung mit der Übergabe der Ware auf den Kunden über. Versendet die G&U die Ware an den Kunden, geht die Gefahr gegenüber Unternehmern mit Übergabe der Ware an den Transporteur und gegenüber Verbrauchern mit Übergabe der Ware durch den Transporteur an den Verbraucher auf den Kunden über.


Ist der Kunde Verbraucher kann er die Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail, Fax) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt mit Erhalt der Ware. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware. Der Widerruf ist zu richten an:

Dipl.-Ing. Hans Hörner
Bahnweg 3
D-97279 Prosselsheim

Im Falle eines wirksamen Widerrufes sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Kann der Kunde die empfangene Ware ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss der Kunde der G&U insoweit ggf. Wertersatz leisten. Der Kunde kann die Wertersatzpflicht vermeiden, in dem er die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt.

Paketversandfähige Waren sind zurückzusenden. Bei einer Rücksendung aus einer Warenlieferung, deren Bestellwert insgesamt bis zu € 40,00 beträgt, hat der Kunde die Kosten der Rücksendung (per „Postpaket“) zu tragen. Übersteigt der Bestellwert € 40,00, wird die zurückzugebende Ware von G&U durch einen Kurierdienst abgeholt. In diesem Fall entstehen dem Verbraucher keine Rücksendekosten. Eine schriftliche Meldung der Rückgabe ist daher notwendig. Unfreie Rücksendungen werden von G&U nicht akzeptiert.

Nicht versandfähige Waren werden beim Kunden abgeholt.

14. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Würzburg. Sofern der Kunde Unternehmer ist oder keinen Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union hat, ist unser Geschäftssitz alleiniger Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien. Dies gilt auch für Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens.

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss der Vorschriften des UN-Kaufrechts.

15. Schlussbestimmungen

Nebenabreden sind nicht getroffen. Vertragsergänzungen entfalten nur Wirksamkeit, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

Der Kunde kann seine Rechte aus einer Geschäftsbeziehung mit der G&U nur mit schriftlicher Einwilligung der G&U abtreten.

Ist der Kunde kein Kaufmann oder Unternehmen bzw. keine juristische Person des öffentlichen Rechts und öffentlich rechtlichen Sondervermögens i.S.d. § 310 BGB, so treten anstelle der obigen Regelungen zu 4 Abs. 1 (Erfüllungsort) zu 5 Abs.1 S.1 (Unverbindlichkeit der Frist) zu 9 Abs. 7 S.2. (Verjährung)  die allgemeinen gesetzlichen Regelungen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr tritt an die Stelle der nichtigen Bestimmungen diejenige, die im Rahmen des rechtlich Möglichen den mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht. Als Ausnahme gilt, wenn das Festhalten am Vertrag eine unzumutbareHärte  Härte für eine der Parteien darstellen würde.